Allgemeine Geschäftsbedingungen von TAZK.de -sportswear OHG

Stand 22.11.2006

1. Nachstehende Geschäftsbedingungen gelten für alle Liefergeschäfte von
TAZK.de - sportswear OHG (im folgenden kurz TAZK genannt).
Abweichende Bestimmungen, insbesondere Einkaufsbedingungen des Käufers, werden nur dann Vertragsbestandhaltung, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist.

 

2.

Die Angebote von TAZK sind freibleibend. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Käufer als Höchstbietender die Auktion gewinnt, oder den Button "Sofort Kauf" betätigt. Mündliche Abreden sind stets unverbindlich und bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der gegenseitigen schriftlichen Bestätigung.
 

3. Die Firma TAZK kommt ihrer Erfüllungspflicht nach, daß sie die gekaufte Ware persönlich ausliefert, zur Post gibt bzw. der Firma DHL EXPRESS  oder
einem anderen Zustellfirma zur Lieferung übergibt. TAZK trägt das Verlustrisiko.

Auch bei unversicherten Versand trägt TAZK das Verlustrisiko. TAZK haftet für verlorengegangene Sendungen. Bei Verlust der Sendung sind Schadensersatzansprüche direkt an TAZK zu stellen.
 

5. Verpackungskosten, Leih- und Abnutzungsgebühren für Verpackungsmaterial sowie die Kosten der etwaigen Rücksendung des Verpackungsmaterials gehen zu Lasten des Käufers. 
 
6. Zahlungen sind fällig per Vorrauskasse per Banküberweisung oder PayPal oder Kreditkartenzahlungen über PayPal.
 
7. Die Gefahr des Untergangs,der Verschlechterung und der Versendung geht in allen Fällen auf TAZK über, sobald der Liefergegenstand die Geschäfts- und Lagerräume von TAZK verläßt. Dies gilt auch für Lieferungen frei Haus.
 
8. TAZK ist nicht verpflichtet, Wechsel oder Schecks in Zahlung zu nehmen,
werden sie dennoch angenommen, so erfolgt die Annahme nur erfüllungshalber.
Einziehungs- und Diskontkosten sowie die Wechselsteuer, und Bankgebühren
(bei Auslandsüberweisungen) trägt in vollem Umfang der Käufer. Diese Kosten sind dem Verkäufer zusammen mit dem Rechnungsbetrag zu vergüten.
Für rechtzeitige Vorzeigung, Protestierung, Benachrichtigung und Rückleitung des Wechsels im Falle der Nichteinlösung übernimmt TAZK keine Gewähr.
 
9. Überschreitet der Käufer die Zahlungsfrist, so ist TAZK berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Im Falle der Zahlungseinstellung, der Stellung eines Antrags auf Eröffnung des Konkurses oder Vergleichsverfahrens durch den Käufer ist TAZK berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.
 
10. Ist der Käufer Vollkaufmann, ist er verpflichtet, die Ware unverzüglich
nach der Ablieferung sorgfältig zu untersuchen und TAZK Mängelabweichungen unverzüglich-spätestens innerhalb von 5 Tagen ab der Anlieferung - anzuzeigen.
Für die Fristwahrung ist der Zugang der Mängelanzeige bei TAZK maßgeblich. Zeigt sich später ein Mangel oder eine Mengenabweichung, die bei der Untersuchung nach Abs.1 nicht erkennbar war, so muß die Anzeige unverzüglich-spätestens innerhalb einer Woche nach der Entdeckung-gemacht werden. Andernfalls gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels sowie der Mengenabweichung als genehmigt.
 
11. Ist der Käufer Nichtkaufmann, gelten die Obenliegenheiten der Absätze 1 und 2 mit der Maßgabe, dass offensichtliche Mängel binnen einer Frist von 14 Tagen schriftlich gerügt werden müssen. Beanstandungen bezüglich eines Teils der Lieferung berechtigen nicht zur Beanstandung der Gesamtlieferung.
 
12. TAZK bietet keine Gewährleistung bei unsachgemäßem Umgang mit der Ware, wie z.B. Nichteinhaltung der Pflegehinweise des Herstellers . Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch TAZK nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt. Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an Dritte ist grundsätzlich ausgeschlossen.
 
13. Bei begründeten Reklamationen erfolgt im Hinblick auf § 439 BGB nach Wahl seitens TAZK Beseitigung des Mangels oder Ersatzlieferung. Mängelbeseitigung erfolgt nur für die Fehler, die nicht auf einen vertragswidrigen Gebrauch zurückzuführen sind.
 
14. TAZK gewährt ein Recht zur Rückgabe nach Widerruf einer Bestellung laut Fernabgesetz - BGB. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und schriftlich oder auf einem anderen dauerhaften Datenträger innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum des Wareneingangs beim Kunden erfolgen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Die Ware ist vollständig und im original Auslieferungszustand zurückzuliefern, d.h. der Artikel muss ungetragen bzw. unbenutzt, original verpackt sein und alle Schilder, Etiketten und Siegel müssen sich noch am Artikel befinden.

Der Käufer hat Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Ware entstande Verschlechterung zu leisten. Der Verbraucher darf die Ware vorsichtig und sorgsam prüfen. Den Wertverlust, der durch die über die reine Prüfung hinausgehende Nutzung dazu führt, dass die Ware nicht mehr als "neu" verkauft werden kann, hat der Verbraucher zu tragen.
Das Widerrufsrecht besteht unbeschadet anderer gesetzlicher Bestimmungen nicht bei Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt, konfiguriert oder beschafft werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind (z.B. individuelle Beflockung der Trikots und Shorts), oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind. Das Verlustrisiko und die Verschlechterung der vom Kunden zurückgeschickten Ware ist von TAZK zu vertreten. Jede Rücksendung hat an folgende Anschrift zu erfolgen: TAZK.de - sportswear OHG , Kettwigerstr.31 , 45468 Mülheim/Ruhr.

Paketversandfähige Sachen sind versichert zurückzusenden. Der Käufer hat die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferten Ware der
Bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Ware einen Betrag von 40,00 Euro nicht übersteigt, oder wenn der Käufer bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufes noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht hat. Andernfalls ist die Rücksendung für den Käufer kostenfrei. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen muss der Käufer innerhalb von 30 Tagen nach Absendung Widerrufserklärung des Käufers erfüllen. TAZK erstattet die Kosten der Rücksendung dem Käufer zusammen mit dem Kaufpreis.

Unzureichend frankierte oder gar unfreie Warenrücksendungen können ungeachtet von Anlass und Be- rechtigung nicht angenommen werden. Nachlieferungen und Rücksendungen an den Kunden (wie etwa nach Garantieleistung ) erfolgen zu Lasten von TAZK. Dies greift nicht bei Austauschlieferungen. Bei Austauschlieferungen trägt der Kunde die vollen Portogebühren - Rückversand an TAZK und Rücklieferung von TAZK an den Kunden.
 

15. Ist der Käufer Kaufmann, sind sämtliche Schadensersatzansprüche gegen TAZK, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen, gleich ob sie auf Ansprüche aus Vertrag, vertragsähnliche oder gesetzliche Schuldverhältnisse gestützt werden, insbersondere auf Verzug, Mängel oder unerlaubter Handlung.
 Dieser Ausschluß gilt nicht für den Rückgriff des Käufers, soweit dieser auf gesetzlichen Ansprüchen des Verbrauchers (§§ 474 folgende BGB) beruht und er selbst, auch in einer Kette, von einem solchen in Anspruch genommen wurde, sowie für vorsätzliche (unerlaubte) Handlungen seitens TAZK, deren gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungshilfen.
 
16. Ist der Käufer Nichtkaufmann, sind sämtliche Schadensersatzansprüche gegen TAZK, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen, gleich ob sie auf Ansprüche aus Vertrag, vertragsähnliche oder gesetzliche Schuldverhältnisse gestützt werden, insbersondere auf Verzug, Mängel oder unerlaubter Handlung.
 Dieser Ausschluß gilt nicht für den Rückgriff des Käufers, soweit dieser auf gesetzlichen Ansprüchen des Verbrauchers (§§ 474 folgende BGB) beruht und er selbst, auch in einer Kette, von einem solchen in Anspruch genommen wurde, sowie für schuldhafte Handlungen, die zu Schäden führten, soweit diese aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit resultieren, oder grob fahrlässige und vorsätzliche (unerlaubte) Handlungen seitens TAZK, deren gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungshilfen, die zu sonstigen Schäden führten.
 
17. Der Käufer ist verpflichtet, durch geeignete vertragliche Vereinbarungen gegenüber Nichtkaufleuten die Haftung für Schäden, soweit es sich nicht um Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt, auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zu begrenzen.
 
18. Der Käufer ist verpflichtet, gegenüber Endkunden, soweit es sich nicht um Verbraucher im Sinne des BGB handelt, durch geeignete vertragliche Vereinbarungen auszuschließen, daß bei einem Sachmangel nicht vermutet wird, daß die Sache bereits beim Gefahrübergang mangelhaft war.
 
19. Der Käufer ist verpflichtet, bei der Übergabe der Ware an einen Verbraucher sich die Freiheit von sichtbaren Mängeln separat schriftlich bestätigen zu lassen.
 
20. Soweit bei Überprüfung kein Mangel feststellbar war, ist TAZK berechtigt, dem Käufer die angefallen Kosten in Rechnung zu stellen.
 
21. Der Käufer ist verpflichtet, bei einer drohenenden Inanspruchnahme aus einer Lieferkette TAZK unverzüglich zu informieren.
 
22.

Alle Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller sonstigen Forderungen von TAZK gegen den Käufer aus der laufenden Geschäftsverbindung (bei Bezahlung durch Scheck oder Wechsel bis zu deren Einlösung) Eigentum von TAZK. Der Käufer ist berechtigt, die Ware oder verarbeitete Erzeugnisse im ordnungsgemäßen Geschäftsgang zu veräußern. Er tritt schon heute seine sämtlichen Forderungen gegen den Erwerber aus der Weiterveräußerung an TAZK zu deren Sicherung ab.
Der Käufer ist zum Einzug der Forderungen ermächtigt und verpflichtet, solange TAZK diese Ermäßigung nicht widerruft. Die Einziehungsermächtigung des Käufers erlischt ohne ausdrückliche Erklärung von TAZK, wenn der Käufer seine Zahlung einstellt. TAZK wird von ihrer Einzugsbefugnis keinen Gebrauch machen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt.
 

23. Die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten aus anderen Geschäften, auch der laufenden Geschäftsverbindung, durch den Käufer ist ausgeschlossen.
Die Aufrechnung seitens des Käufers ist ausgeschlossen, es sei denn,
die Gegenforderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
 
24. Liegen die Voraussetzungen für eine Gerichtsstandsvereinbarung vor,
so ist dieser Gerichtsstand für alle Ansprüche der Vertragsparteien Mülheim/Ruhr.
Es wird vereinbart, dass für die Vertragsbeziehung ausschließlich deutsches Recht maßgeblich ist. Sollten einzelne der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, so wird hiervon die Gültigkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt. Die Vertragspartner sind verpflichtet, eine unwirksame Bestimmung durch eine neue zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.
 
25. Personenbezogene Daten werden gespeichert (§33 BDSG), soweit diese für die Auftragsbearbeitung erforderlich sind.